Sturmschaden am Dach: So beantragen Sie Versicherungsleistungen richtig

Ein Sommergewitter hat Ihr Dach beschädigt – und jetzt? Viele Hausbesitzer sind in dieser Situation unsicher: Was muss ich wann melden? Wer zahlt was? Und wie vermeide ich, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder verweigert? In diesem Beitrag führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess – von der ersten Schadensmeldung bis zur Auszahlung.

Welche Versicherung ist bei Sturmschäden am Dach zuständig?

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist die richtige Anlaufstelle bei Sturmschäden am Dach. Sie übernimmt Schäden durch Sturm und Hagel – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Der Sturm hatte mindestens Windstärke 8 (ca. 63 km/h)

  • Der Schaden ist direkt durch den Sturm entstanden (nicht durch Vorschäden oder mangelnde Wartung)

  • Das Gebäude war zum Zeitpunkt des Schadens ordnungsgemäß versichert

Hausratversicherung

Sind durch eindringendes Wasser Möbel, Elektrogeräte oder persönliche Gegenstände beschädigt worden, ist die Hausratversicherung zuständig – nicht die Gebäudeversicherung.

Elementarschadenversicherung

Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau sind nur dann abgedeckt, wenn eine Elementarschadenversicherung besteht. Diese ist nicht automatisch Bestandteil der Wohngebäudeversicherung.

Sturmschaden melden: Schritt für Schritt richtig vorgehen

Schritt 1: Schaden sichern – nicht beseitigen

Bevor Sie irgendetwas reparieren oder wegräumen, gilt: Schaden dokumentieren, nicht beseitigen. Die Versicherung muss den Schaden begutachten können. Ausnahme: Wenn Gefahr im Verzug ist, dürfen und sollten Sie provisorische Maßnahmen ergreifen – etwa eine Plane befestigen lassen. Heben Sie alle Belege dafür auf.

Schritt 2: Fotos und Videos machen

Dokumentieren Sie den Schaden so schnell und so umfangreich wie möglich:

  • Übersichtsaufnahmen des gesamten Dachs (vom Boden aus)

  • Detailaufnahmen der beschädigten Stellen

  • Fotos von Innenräumen, falls Wasser eingedrungen ist

  • Zeitstempel der Aufnahmen aktivieren

Schritt 3: Versicherung unverzüglich kontaktieren

Melden Sie den Schaden innerhalb von 24 bis 72 Stunden – viele Versicherungen haben enge Fristen. Halten Sie bereit:

  • Versicherungsnummer

  • Datum und Uhrzeit des Sturms

  • Kurze Schadensbeschreibung

  • Ihre Fotos und Dokumentation

Schritt 4: Dachdecker für Begutachtung und Kostenvoranschlag beauftragen

Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit der Schadensbegutachtung und einem schriftlichen Kostenvoranschlag. Ein erfahrener Dachdecker kennt die Anforderungen der Versicherungen und dokumentiert den Schaden fachgerecht – das beschleunigt die Abwicklung erheblich.

Schritt 5: Gutachter der Versicherung empfangen

Die Versicherung schickt in vielen Fällen einen eigenen Gutachter oder Sachverständigen. Seien Sie beim Termin anwesend und zeigen Sie alle Schäden – auch kleinere. Nachgemeldete Schäden werden manchmal kritischer bewertet.

Schritt 6: Reparatur durchführen lassen

Erst nach der Begutachtung durch die Versicherung sollte die eigentliche Reparatur beginnen – es sei denn, es besteht akute Gefahr. Lassen Sie sich alle Rechnungen ausstellen und heben Sie diese sorgfältig auf.

Schritt 7: Rechnung bezahlen und Erstattung erhalten

Den Rechnungsbetrag bezahlen Sie zunächst direkt an den Dachdeckerbetrieb. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein – diese prüft den Betrag und überweist die Erstattung direkt an Sie als Versicherungsnehmer, abzüglich eines eventuellen Selbstbehalts.

So läuft es in der Regel ab:

  • Dachdecker stellt Rechnung aus → Sie bezahlen den Dachdecker

  • Sie reichen Rechnung, Fotos, Kostenvoranschlag und Gutachten gesammelt ein

  • Versicherung prüft und überweist den Erstattungsbetrag an Sie

  • Selbstbehalt laut Vertrag wird vorher abgezogen

Typische Fehler bei der Schadenmeldung – und wie Sie sie vermeiden

Zu späte Meldung

Wer den Schaden zu spät meldet, riskiert eine Kürzung oder vollständige Ablehnung der Versicherungsleistung.

Schaden voreilig beseitigt

Wer beschädigte Ziegel entsorgt oder Wasserschäden übermalt, bevor die Versicherung den Schaden gesehen hat, verliert unter Umständen seinen Anspruch.

Provisorische Maßnahmen nicht dokumentiert

Notmaßnahmen wie eine Plane sind erstattungsfähig – aber nur mit Foto und Rechnung als Nachweis.

Vorschäden nicht angegeben

Bestanden bereits Schäden vor dem Sturm, kann die Versicherung die Leistung anteilig kürzen. Regelmäßige Inspektionen und eine saubere Wartungshistorie schützen Sie auch im Versicherungsfall.

Was zahlt die Versicherung – und was nicht?

ErstattungsfähigNicht erstattungsfähigSturmschäden ab Windstärke 8Schäden durch mangelnde WartungHagelschädenVorschädenNotmaßnahmen (Plane, Absicherung)Überschwemmung (ohne Elementarschutz)Folgeschäden durch WassereintrittWertverlust des GebäudesGutachterkosten (teils)Selbstbehalt laut Vertrag

Fazit: Nach dem Sturm schnell und richtig handeln

Nach einem Sturm zählt jede Stunde – aber Schnelligkeit darf nicht auf Kosten der Sorgfalt gehen. Wer dokumentiert, fristgerecht meldet und einen erfahrenen Dachdecker an der Seite hat, erhält seine Versicherungsleistung in der Regel vollständig und ohne lange Wartezeit.

Sturmschaden am Dach in Saarbrücken? Wir helfen schnell und zuverlässig – von der Begutachtung bis zur fertigen Reparatur.
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Dachdeckerei Ludwig Vogelgesang Gmbh | Zum Gerlen 11 | 66131 Saarbrücken | 06893-2366

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